Mit dem PC, Speichermedien und anderen technischen Geräten gehen auch deren Inhalte an den Erben über.
Nicht selten verteilen sich eine Fülle von Datensätzen auf unterschiedlichen Geräten, vom Laptop bis zum Smartphone, auf die unterschiedlichsten Plattformen, Accounts und Onlinepräsenzen.
Die Hinterbliebenen stellen diese vor zwei grundsätzliche Herausforderungen: auf welche Inhalte möchte man zugreifen, welche aus Gründen des Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen unbesehen lassen? Und: wie erlangt man Zugriff auf Nutzernamen und Passwörter, um die Daten zu verwalten?
Die Stiftung Warentest gibt folgende Tipps, die beim Ordnen des digitalen Nachlasses hilfreich sind:
Was die Inhalte angeht, gilt generell: sie sollten gründlich gesichtet werden, um eventuell bestehende vermögensrelevante Forderungen Dritter oder bestehende kostenpflichtige Verträge zu kündigen. Will man dies gewissenhaft überprüfen, lässt es sich in der Praxis oft nicht realisieren, private Inhalte gänzlich zu schützen.
Wenn der Verstorbene selbst eine Homepage oder Onlinehandel betrieben hat, so dass Bestellungen oder Aufträge durch den Verstorbenen nicht mehr erfüllbar sind, sollte man wie folgt handeln: Hierfür sollte innerhalb von maximal sechs Wochen im Impressum der entsprechenden Seite auf das Ableben des Betreibers hingewiesen oder die Seite komplett deaktiviert werden.
Was dieses Thema angeht, variiert die Praxis der einzelnen Betreiber und Anbieter von Websites erheblich. Rein rechtlich haben die Erben Anspruch auf Herausgabe oder Löschung sämtlicher hinterlegter Daten. Die Umsetzung dieses Rechts gestaltet sich jedoch bei manchen Plattformen als kompliziert. Zwar haben die meisten Plattformbetreiber auch ein Interesse daran, inaktive Konten und die von Verstorbenen zu löschen. Vor allem um korrekte Nutzerstatistiken und -daten zu erheben!
Dieses Interesse scheint jedoch bei den meisten Anbietern nicht groß genug, um ein einfaches Prozedere für die Verwaltung der Konten nach Todesfall anzubieten. Mehr Infos zu den Verfahrensweisen einzelner großer Plattformen wie etwa Facebook oder Google haben wir für Sie auf folgender Seite zusammengestellt.
Die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften hat unter dem Titel „Digitales Sterben und Erben“ im Rahmen eines Projektes zahlreiche hilfreiche Informationen gesammelt und bietet Hilfestellungen im Umgang mit dem digitalen Nachlass an.
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