Auch wenn ein Mensch auf fremde Hilfe und Pflege angewiesen ist, wird er sich wünschen, seine Eigenständigkeit zu bewahren und in seinem gewohnten Umfeld zu bleiben.
In vielen Fällen sind es Familienangehörige - meist Frauen -, die das ermöglichen. Sie übernehmen die pflegerischen Aufgaben und kümmern sich um den Haushalt.
Die Pflege eines Angehörigen, ob Kind oder Elternteil, ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die das gesamte Familienleben verändern und zu einer enormen Belastung werden kann. Daher sollte die Verantwortung von Anfang an auf mehrere Schultern verteilt sein.
Weitere Familienmitglieder, Freunde und Nachbarn ebenso wie professionelle Pflegekräfte und ehrenamtliche Helfer können in die häusliche Pflege eingebunden sein.
Auch der Hausarzt gehört ins private "Pflegenetzwerk". Nicht zuletzt, um Urlaub oder Krankheit des Pflegenden zu überbrücken, ist eine gut eingespielte Organisation wichtig.
Professionelles Know-how, zeitliche Entlastung und eine größere Distanz zum Pflegebedürftigen: Wichtige Aspekte, die professionelle Pflegedienste in die häusliche Pflege einbringen können. Wenn Sie ambulante Pflegedienste in Anspruch nehmen, überlegen Sie, wann und bei welchen konkreten Aufgaben die Hilfe für Sie am wichtigsten ist.
Benötigen Sie Entlastung eher an den Wochenenden oder unter der Woche? Bei Pflegemaßnahmen, die körperlich nicht alleine zu bewältigen sind, z. B. beim Baden, oder bei medizinisch-pflegerischen Tätigkeiten wie einem Verbandswechsel? Oder möchten Sie die Pflege komplett dem ambulanten Pflegedienst überlassen? Zeitlicher und inhaltlicher Umfang der Leistungen sollten in jedem Fall genau abgesprochen und die Vereinbarungen in einem Pflegevertrag festgehalten werden.
Gegebenenfalls – wenn dies besonders wirtschaftlich oder wirksam ist bzw. dadurch dem ausdrücklichen Wunsch des Pflegebedürftigen entsprochen wird – kann auch der Einsatz einer geprüften Einzelpflegekraft mit der Pflegekasse bzw. -versicherung vereinbart werden.
Gerne informieren wir Sie auch zu den Themen Entlastung für Angehörige und Teilstationäre Pflege.
Reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit, um einen Angehörigen zu pflegen?
Mit Angeboten wie Mahlzeitenservice („Essen auf Rädern“), Haushaltshilfen, Einkaufsservice, Besuchs- und Begleitdiensten, Fahrdiensten oder dem Hausnotruf leisten Mobile Soziale Hilfsdienste bei Alltagsaufgaben jenseits der Pflege wertvolle Hilfe.
Vermittelt und angeboten werden sie von Kommunen, Wohlfahrtsverbänden, Sozialstationen, Pflegediensten, privaten Unternehmen oder ehrenamtlichen Helfern.
Heute ist es nicht mehr selbstverständlich, dass hilfs- und pflegebedürftige Menschen Angehörige vor Ort haben. Auch in diesem Fall lässt sich unter Umständen mit ambulanten Pflegediensten und Mobilen Sozialen Hilfsdiensten ein Leben in der eigenen Wohnung organisieren. So ist zum Beispiel der Pflegedienst morgens und abends bei der Körperpflege und beim Ankleiden behilflich.
Angebot der Grundversorgung
Ein Einkaufsservice macht die nötigen Besorgungen und ein Service wie "Essen auf Rädern" bringt warme Mahlzeiten vorbei. Ein Hausnotrufsystem stellt per Knopfdruck eine Funkverbindung zur Zentrale eines Pflegedienstes her – so ist beispielsweise im Falle eines Sturzes schnell Hilfe zur Stelle.
Wenn die Versorgung in den eigenen vier Wänden nicht mehr möglich ist, kann der Umzug in eine Senioren-WG eine gute Alternative sein. In einem gemeinsamen Haushalt unterstützen sich die Bewohner gegenseitig oder organisieren gemeinsam Hilfe im Haushalt.
Betreutes Wohnen
In betreuten Wohngemeinschaften kümmern sich darüber hinaus Pflegekräfte und Sozialpädagogen um Pflege, Haushaltsführung und soziale Aktivitäten.
Carmen P. Baake
Sobald der häuslich Gepflegte in einen Pflegegrad eingestuft wurde, hat er Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Diese zahlt Pflegegeld, wenn Angehörige oder andere private Pflegepersonen die Pflege übernehmen, oder Sachleistungen, wenn professionelle Pflegedienste zum Einsatz kommen. Auch eine Kombination aus beidem ist möglich.
Darüber hinaus können Bedarfsleistungen beantragt werden. Dazu gehören etwa Zuschüsse für Wohnungsumbauten oder die sogenannte Verhinderungspflege. Sie erlaubt die bezahlte Urlaubsvertretung des pflegenden Angehörigen von bis zu sechs Wochen im Jahr. Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung und private Einkünfte wie die Rente nicht aus, kann das Sozialamt einspringen.
Mehr Lebensqualität im Pflegefall sichern Sie sich mit der privaten Pflegevorsorge von AXA.
Welche Kosten werden übernommen und welche müssen Sie selbst tragen?
Empfehlen: